Pflegebegutachtung: Hilfe vom Antrag bis zum Widerspruch

Grundsätzliche Fragen:

 

  • Der Antrag kann formlos gestellt werden (Muster hier herunterladen).
  • Wann ist ein Neuantrag sinnvoll?
  • Wann stelle ich einen Höherstufungsantrag?
  • Wann stelle ich einen Verschlechterungsantrag?
  • Wann ist ein Widerspruch sinnvoll?
  • Wie begründe ich einen Widerspruch?

    Allgemeines Verhalten:

     

    Seien Sie bei der Begutachtung in jeder Richtung ehrlich! Der Gutachter achtet nicht nur auf die Dinge, die Sie sagen, sondert er beobachtet auch Ihre spontanen Bewegungen. Die ganze Begutachtungssituation muss stimmig und glaubhaft sein. Schöpft ein Gutachter erst einmal den Verdacht, Sie würden falsche Angaben machen, kann es unangenehm werden.

     

    Welche Hilfen gibt es sonst noch:

     

    Vor der Begutachtung:

    Gut: Pflegedienste, wenn Sie durch diese Dienste tatsächlich versorgt werden. Fragwürdig: Berater der Krankenkassen / Pflegekassen, weil deren Neutralität nicht gesichert ist.

    Der Hausarzt kennt zwar Ihre Erkrankungen, aber zum Thema Pflege fehlt ihm im Regelfall die Einsicht in Ihre Lebensumstände.

     

    (Als Beispiel: Für die Begutachtung sind u.a. Fragen nach der Häufigkeit der Toilettengänge, der Zahl Ihrer Windeln, der eigenständigen Hygiene nach dem Toilettengang wichtig. Darüber ist ein Hausarzt im Regelfall nicht informiert.)

     

    Nach der Begutachtung:

    Gut: bei rechtlichen Fragen SoVD und Rechtsanwälte.

    Fragwürdig ist deren Hilfe bei medizinischen Fragen, da sie, wie die Hausärzte, keinen persönlichen Einblick in Ihre tatsächliche Lebenssituation nehmen, sondern nur nach Aktenlage arbeiten.